Mittwoch, Dezember 07, 2005

Böse "Falle" für freilaufende Hunde


ORDNUNGSAMT IN KREFELD
GEHT VERSTÄRKT „GASSIE“


Hunde, die bellen beißen nicht, heißt es im Volksmund. Gegenwärtig sind es Teile des Krefelder Volkes das in der Krefelder Presse lautstark „bellt“; und zwar gegen die Leinenpflicht, die besagt, dass ihre „Bellos“ – von wenigen Ausnahmen abgesehen – in der Öffentlichkeit grundsätzlich an die Leine zu legen sind.

Diese Verordnung ist im § 20 des NRW-Hundegesetzes geregelt. Demnach begeht derjenige eine Ordnungswidrigkeit, der „vorsätzlich oder fahrlässig“ seinen Hund nicht an der Leine führt. Diese Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu 10.000 € geahndet werden.

Nachdem die Politessen fast jede Straße in Krefeld nach (Park-)Sündern abgegrast, haben nunmehr Mitarbeiter des Ordnungsamtes den Stadtwald entdeckt, wo sie jenen Zeitgenossen auflauern, die ihren Hund nicht angeleint haben.Und nicht selten laufen hier Exemplare herum, die mit einem Kind auf Augenhöhe sind.

Der Spruch „der tut schon nichts“ hat auch auf den Chronisten selten eine beruhigende Wirkung. Beruhigend ist indes, dass unsere Ordnungshüter dem Missstand der freilaufenden Hunde in den Krefelder Grünanlagen endlich einmal Einhalt gebieten.
Schließlich dient es nicht zuletzt auch der Sicherheit der Hunde selbst. So ist in dieser Woche in einem Düsseldorfer Waldgelände ein großer freilaufender Vierbeiner in eine Fuchsfalle geraten.

Hier hat am Ende Frauchen nicht nur die Aufsichtspflicht sondern zu guter Letzt auch sich selbst verletzt als sie ihren Freiläufer aus der Falle befreien wollte.

Hier handelte es sich also im doppelten Sinn um eine böse „Falle“.